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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für unsere Verkäufe, der

Firma Leetz GbR
Kurt-Schumacher-Straße 2
66806 Ensdorf

gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Sie gelten mit Auftragserteilung als anerkannt und schließen entgegenstehende Bedingungen des Bestellers grundsätzlich aus. Wir sind nicht verpflichtet abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers zu prüfen. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden und mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit, sofern diese nicht schriftlich von uns bestätigt werden. Üben wir einmal Nachsicht in der Geltendmachung unserer Rechte, so gilt dies nicht als ein Verzicht auf die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Stillschweigen auf Handlungen oder Erklärungen von Kunden oder anderen Personen gilt in keinem Falle als Zustimmung.

2. Aufträge

Aufträge gelten nur durch schriftliche Bestätigung, Lieferung oder Rechnung als angenommen.

3. Preise

Die Preise verstehen sich in EURO, sofern nicht anderweitig vereinbart. Montage, sowie sonstige Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die am Tage der Lieferung gültige Mehrwertsteuer wird unseren Netto-Rechnungspreisen hinzugerechnet.

4. Lieferzeit

Die bestätigten Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Zumutbarkeit halten wir uns Teillieferung vor. Lieferzeitüberschreitungen müssen vom Besteller ausdrücklich festgestellt werden und berechtigen diesen zur Setzung einer angemessenen Nachlieferungsfrist. Falls bis Ablauf der Nachfrist nicht geliefert wurde, kann der Besteller durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Vertragsstrafe oder Schadensersatzansprüche wegen Verzuges oder wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Aus höherer Gewalt, Streiks und Aussperrungen resultierende Lieferungsverzögerungen berechtigen nicht zu Schadensersatzforderung und berechtigen nicht zum Rücktritt der Bestellung.

5. Lieferung

Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers zu den am Versandtage
gültigen Preisen und Bedingungen, jeweils ab Werk.

Die Speditionen liefern bis Gehwegkante (befahrbarer Bereich).

6. Verpackung

Die Berechnung der Verpackung erfolgt zu effektiven Selbstkosten.

6.1. Transportverpackung

Der Käufer hat das Recht, die vom Verkäufer verwendete Transportverpackung sortiert, frei von Verschmutzungen und Fremdstoffen, gepresst und frei Haus an den Verkäufer zurückzugeben.

7. Zahlung

Unsere Verkäufe sind bei Anlieferung durch uns oder bei Abholung des Kunden jeweils bei Erhalt in bar zur Zahlung fällig. Bei Versand der Waren gewähren wir auf den Rechnungsbetrag Skonto, der bei Auftragserteilung oder Rechnungserhalt zur Zahlung fällig ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen Bestandteil des Auftrages sein. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, ohne weitere Mahnung ein Inkassobüro mit der Eintreibung unserer Forderungen zu beauftragen, wozu der Aufwand zu Lasten des Bestellers geht. Des Weiteren können von uns gewährte Rabatte gestrichen werden. Treten nach Auftragseingang in den wirtschaftlichen Verhältnissen Umstände ein oder werden uns diese erst dann bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die Auslieferung der Ware zurückzuhalten, bis uns angemessene Sicherheit gewährleistet ist. Geschieht dies nicht in angemessener Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wechselzahlungen bedürfen unserer Zustimmung vor Vertragsabschluss. Der Kunde ist nicht berechtigt Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte geltend zu machen, es sei denn, die Gegenforderung beruht auf einem von uns ausdrücklich anerkannten Mangel der Ware oder sie ist rechtskräftig festgestellt worden.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten und an den etwa aus einer Verbindung oder Verarbeitung der gelieferten neu entstandenen Sachen bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderung einschließlich Wechsel und aller Nebenleistungen, sowie Begleichung eines etwa sich zu Lasten des Kontos ergebenen Saldos aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis vor. Der Käufer darf die von uns gelieferte Ware nur in ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern. Die Einstellung von einzelnen Forderungen in eine laufende Rechnung hebt den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung und Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Ware, sind ohne unsere Zustimmung nicht zulässig. Der Käufer tritt die sämtlichen ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen in voller Höhe - ohne jede Ausnahme - an uns ab, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen ohne oder nach Verarbeitung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft werden. Die abgetretenen Forderungen dienen zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der jeweiligen verkauften unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen. Jede Zwangsvollstreckung in die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren hat der Käufer uns unter Beifügung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls unverzüglich mitzuteilen. Dito im Falle einer Pfändung der an uns nach diesen Bedingungen abgetretenen Ansprüche.

9. Montage

Bei Übernahme der Montage durch uns gehen auch bei komplett angebotenen Anlagen folgende Maßnahmen zu Lasten des Kunden: Gerüststellung nach Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, Baustromlieferung, eventuell erforderliche Maurer-; Putz- und Stemmarbeiten, Installationen von elektrischen Zuleitungen, sowie der Einbau und Anschluss von Schaltern und Steuergeräten nach den Vorschriften des VDE. Verdeckte Installationen am Montageort sind dem Montagepersonal rechtzeitig durch genaue Kennzeichnung unter Vorlage der Werkpläne, sowie Bezeichnung an Ort und Stelle bekannt zu machen. Für Schäden, die aus einer diesbezüglichen Unterlassung resultieren, haften wir nicht.

Die Montage erfolgt unter Voraussetzung zügiger und ununterbrochener Durchführungsmöglichkeit. Kostenerhöhungen durch bauseits zu vertretene Unterbrechungen der Montage gehen zu Lasten des Bestellers. Kosten, die aus einer unsachgemäßen Bauvorbereitungen resultieren, werden auf Nachweis dem Besteller berechnet.

10. Gewährleistung

Im Falle von gewährleistungspflichtigen Mängeln wird der Verkäufer diese beseitigen. Für den Fall, dass die Fehlerbeseitigung an der gelieferten Ware nicht innerhalb angemessener Frist gelingt, so hat der Kunde die ihm gesetzlich zustehenden Rechte.

Ansprüche wegen Mängel der Ware verjähren ab 1 Jahr nach Ablieferung der Ware bzw. ab Abnahme des Werkes. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufes neu hergestellter Sachen nach 2 Jahren.

11. Transportschäden

11.1 Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste

Im Falle von gewährleistungspflichtigen Mängeln wird der Verkäufer diese beseitigen. Für den Fall, dass die Fehlerbeseitigung an der gelieferten Ware nicht innerhalb angemessener Frist gelingt, so hat der Kunde die ihm gesetzlich zustehenden Rechte.

Ansprüche wegen Mängel der Ware verjähren ab 1 Jahr nach Ablieferung der Ware bzw. ab Abnahme des Werkes. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufes neu hergestellter Sachen nach 2 Jahren.

Der Empfänger ist verpflichtet bei Erhalt der Ware diese auf äußerlich erkennbare Beschädigungen der Verpackung zu untersuchen und eine solche unverzüglich anzuzeigen! Er hat in jedem Fall den Empfang zu bestätigen.

Leisten Sie keine Unterschrift, wenn Sie Schäden an der Verpackung nicht schriftlich bestätigt bekommen und verweigern Sie in diesem Fall die Annahme der Ware!

11.2 nicht sofort erkennbare Schäden

Bei Schäden, die nicht an der Transportverpackung feststellbar sind, sind wir unverzüglich zu verständigen. Der Empfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Bestandsaufnahme erfolgt.

12. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, Email) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht gem. § 312 c Abs. 2 BGB i. V. m. § 1, 2 und 4 BGB Infoverordnung.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Firma Leetz GbR
Kurt-Schumacher-Straße 2
66806 Ensdorf

Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogenen Nutzungen herauszugeben (z. B. Zinsen).

Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurücksendenden Sachen einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.

Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

13. Widerrufsrecht bei Maßanfertigungen

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

14. Stornierung / Kündigung

Dem Kunden ist bekannt, dass die hergestellten Waren Sonder- bzw. Maßanfertigungen sind. Änderungswünsche sind nur vor Fertigungsbeginn möglich. In diesen Fällen sind wir berechtigt eine Nachberechnung zu verlangen. Bei Kündigungen oder Stornierungen können wir mit den bis dahin angefallenen Kosten, sowie einen anteiligen, den Kosten entsprechenden Gewinn verlangen.

15. Rückgabebelehrung / Rückgaberecht

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. Brief, Fax, Email), nicht jedoch vor Eingang der Ware.

Nur bei nicht Paketversandfähiger Ware können Sie die Rückgabe durch Rücknahmeverlangen auch in Textform erklären.

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr, es sei denn, es handelt sich um einen Fall des § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB.

Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an die

Firma Leetz GbR
Kurt-Schumacher-Straße 2
66806 Ensdorf

Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden.

Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.

Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandenen Verschlechterung der Sache vermeiden, wenn Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was den Wert beeinträchtigt.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

16. Rechtsanwendung / Gerichtsstand / Schlussbestimmung

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, sowie über den Ausschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen Anwendung.

Erfüllungsort ist Saarlouis. Ist der Kunde Vollkaufmann oder eine öffentlich rechtliche juristische Person, ist der ausschließliche Gerichtsstand Saarlouis.

Der Verkäufer kann unter Kaufleuten auch den Gerichtsstand des Anspruchsgegners wählen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Mündliche Nebenabreden, einschließlich der Abbedingung der Schriftform bedürfen zur Erlangung der Gültigkeit der Schriftform.

Sollten Teile des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.

Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle, die wirksame Vereinbarung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck weitgehend entspricht und wirksam ist.

 

Firma Leetz

Kurt-Schumacher-Str. 2  

66806 Ensdorf (bei Saarlouis)

Impressum

Tel.: 06831-4889820

Fax: 06831-4889821

Design und Webhosting: RPF-Netdesign

Email: info@Firma-Leetz.de